Arbeitszeitgesetz (ArbZG): die wichtigsten Regeln

Das Arbeitszeitgesetz setzt die Leitplanken: wie lange am Tag gearbeitet werden darf, wann Pausen fällig sind und wie viel Ruhe zwischen zwei Schichten liegen muss.

Stand:

§ 3 ArbZG - Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Werktage im Sinne des Gesetzes sind Montag bis Samstag. Rechnerisch ergibt das eine zulässige Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden im Durchschnitt - und in Spitzen bis zu 60 Stunden, solange der Ausgleich eingehalten wird.

§ 4 ArbZG - Ruhepausen

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzulegen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.

Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander darf nicht ohne Pause gearbeitet werden. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet.

§ 5 ArbZG - Ruhezeit

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

In bestimmten Bereichen - etwa Krankenhäusern, Pflege, Gaststätten, Landwirtschaft oder Verkehrsbetrieben - darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Für Nachtarbeit gelten zusätzliche Regeln (§ 6 ArbZG), unter anderem ein Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen und auf angemessenen Ausgleich.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden (§ 9 ArbZG). § 10 ArbZG enthält einen umfangreichen Ausnahmekatalog, etwa für Gastronomie, Pflege, Notdienste und Kultur.

Wer prüft das?

Zuständig sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder (je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz oder Bezirksregierung). Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden; in schweren Fällen kommt nach § 23 ArbZG auch eine Straftat in Betracht.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
Grundsätzlich acht Stunden werktäglich, ausnahmsweise bis zu zehn Stunden - sofern im Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Ab wann ist eine Pause Pflicht?
Ab mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten sein?
Mindestens elf ununterbrochene Stunden. In bestimmten Branchen ist eine Verkürzung auf zehn Stunden zulässig, wenn sie innerhalb eines Monats bzw. vier Wochen ausgeglichen wird (§ 5 ArbZG).
Gilt das Arbeitszeitgesetz für alle?
Nein. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG (§ 18 ArbZG). Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich; für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.